Arbeitnehmerrechte – Reglungen, die Sie kennen sollten

Arbeitnehmer haben Pflichten, aber auch Rechte. Die eigenen Arbeitnehmerrechte zu kennen und auch einzufordern kann aus vielen Gründen wichtig sein.

Arbeitnehmerrechte – Reglungen, die Sie kennen sollten

Mitarbeiter haben Pflichten, aber auch Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Über die eigenen Arbeitnehmerrechte macht man sich jedoch meist erst Gedanken, wenn es zu einem Streitfall kommt. Jedoch ist es auch aus zahlreichen anderen Gründen wichtig, die eigenen Arbeitnehmerrecht zu kennen und auch einzufordern. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechte erklärt.

Arbeitnehmerrechte am Arbeitsplatz

Man kann leider nicht erwarten, dass die Arbeitnehmerrechte vom Arbeitgeber zu jederzeit gewahrt werden. Dies ist nicht immer böse Absicht des Unternehmens und dem Chef ist gar nicht bewusst, dass er gegen Ihre Arbeitnehmerrechte verstößt. Aber wer seine eigenen Rechte nicht kennt, kann auch nicht davon ausgehen, dass sich daran gehalten wird. Daher ist es umso wichtiger sich darüber zu informieren, damit Sie nicht längerfristig ausgenutzt werden. 

Arbeitsvertrag

Lassen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag unbedingt vom Arbeitgeber unterschrieben aushändigen. Dies ist sogar Ihr gesetzliches Recht diesen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn zu bekommen. So können Sie überprüfen, ob Sie eventuell Dinge tun müssen, die nicht vereinbart wurden. Jedoch kann ein Arbeitsvertrag nie alle Tätigkeiten erfassen und schon gar nicht in detaillierter Form. Keinesfalls jedoch darf der Arbeitgeber je illegale Dinge von Ihnen verlangen.

Überstunden

Überstunden gehören leider mittlerweile in fast allen Branchen zum Berufsalltag. Sei es, weil der Kollege krank ausfällt, ein Projekt dringend fertiggestellt werden muss oder die Auftragslage Mehrarbeit erfordert. Deadlines müssen zwar eingehalten werden, aber kann man wirklich Überstunden von Ihnen verlangen? 

Dies hängt zum großen Teil von Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Gibt es dort eine Reglung, die Sie zu Überstunden verpflichtet, müssen Sie diese auch machen, wenn es gefordert wird. Sollte nichts dazu vertraglich vereinbart worden sein, können Sie Überstunden ablehnen. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Sollte es zu Katastrophen, wie zum Beispiel einem Brand kommen, kann man nicht auf den pünktlichen Feierabend bestehen. 

Pause

In manchen Unternehmen ist es gang und gäbe, dass sich nicht an die gesetzliche Pausenreglung gehalten wird und die Mitarbeiter ihr Mittagessen zwischendurch als Snack am Schreibtisch verputzen. Gesetzlich stehen Ihnen jedoch mindestens 30 min Pause nach 6 Stunden zu und nach 9 Stunden sogar 45 Minuten. Dies ist nicht nur Ihr Recht, sondern eigentlich auch die Pflicht des Arbeitgebers, dafür Sorge zu leisten, dass sie sich auch daran halten. 

Auch der Abstand von Beendigung der Arbeit bis Wiederaufnahme, die sogenannte Ruhephase, muss mindestens 11 Stunden betragen. In manchen Branchen jedoch auch nur 10 Stunden.

Feierabend

Nach Feierabend müssen sie nicht mehr erreichbar sein. Selbst das Lesen von E-Mails würde sogar die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten unterbrechen. Auch auf dem Diensthandy müssen Sie nicht erreichbar sein, außer Sie arbeiten in einem Beruf in dem Sie Bereitschaftsdienst haben.

Krankes Kind

Wenn Ihr Kind über Nacht krank wird, steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine bezahlte Freistellung zu: Wenn das Kind jünger, als 12 Jahre alt ist, der Arzt bescheinigt, dass eine Betreuung erforderlich ist und niemand sonst im Haushalt wohnt, der sich um das Kind kümmern könnte. Pro Kind kann man grundsätzlich fünf Tage pro Jahr wegen der Betreuung des Kindes freigestellt werde. Gesetzlich versicherten stehen 10 Tage zu und Alleinstehenden sogar 20 Tage.

Urlaub

Im Bundesurlaubsgesetz ist verankert, dass jeder Arbeitnehmer mit einer regulären 5-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage hat. Auch bei Erkrankungen allgemein und während des Urlaubs bleibt dieser Urlaubsanspruch bestehen. Zudem muss der Arbeitgeber zehn zusammenhängende Werktage genehmigen. Einen Anspruch auf drei Wochen Urlaub am Stück hat man also nicht. Zudem darf Urlaub auch nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden und, wenn vertraglich so vereinbart, eine Urlaubssperre in der Probezeit verhängt werden. Auch der Anspruch auf den Jahresurlaub bleibt nach einer Kündigung erhalten. 

Zudem darf der Chef einen bereits gebuchten Urlaub nicht rückgängig machen. Ausnahme ist jedoch, wenn so viele Mitarbeiter ausfallen, dass ein regulärer Betriebsablauf nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies gilt auch für bereits angetretenen Urlaub, wobei der Chef hier die Kosten für Rückreise und Stornierung tragen muss. Auch wenn dies alles unfair klingen mag, kann man auch nicht ohne das Einverständnis des Chefs in den Urlaub fahren. Dies zieht meist eine Abmahnung nach sich und im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung.

Was den Urlaubszeitraum betrifft, so kann es in beliebten Zeiten, wie Weihnachten oder den Schulferien, zu Urlaubsengpässen kommen. Hier kann der Arbeitgeber Mitarbeiter mit Kindern bevorzugen, obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Auch sind Silvester und Heiligabend keine Feiertage, sodass jeweils ein ganzer Tag Urlaub genommen werden muss. Manche Arbeitgeber handhaben es aber mittlerweile so, dass diese Tage meist wie ein halber Urlaubstag zählen. 

Kündigungsschutz

Wenn Sie länger als 6 Monate im Unternehmen sind und dieses mehr als 10 Mitarbeiter hat, unterliegen Sie dem allgemeinen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss Ihre Kündigung in diesem Fall betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt begründen. Auch darf man nicht aufgrund seines Geschlechts, Alters oder seiner Religion entlassen werden. In der vertraglich vereinbarten Probezeit kann man allerdings ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Kennen und Nutzen Sie Ihre Arbeitnehmerrechte

Wenn Sie diese Reglungen kennen, stehen Sie stets auf der sicheren Seite und vermeiden es, ausgenutzt zu werden. Zudem können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Ihre Arbeitnehmerrechte beharren ohne, dass dieser sich raus Reden kann oder Sie sich Sorgen machen müssen auf etwas zu bestehen, was gar nicht Gesetz ist.