Aufstiegs-BAföG zurückzahlen – wie läuft das eigentlich ab?
Die gute Nachricht zuerst: Nicht die komplette Förderung wird später fällig. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einen Zuschuss. Nur der übrige Anteil läuft – wenn er genutzt wird – als Darlehen und ist grundsätzlich rückzahlungsrelevant. Wer die Logik versteht, kann Finanzierung, Kurswahl und Alltag deutlich entspannter einordnen.
Förderung verstehen & Kurs finden
Das Wichtigste in Kürze
- Zurückgezahlt wird nicht der Zuschuss, sondern der Darlehensteil.
- Wer die Prüfung besteht, kann den rückzahlbaren Betrag senken.
- Auch wenn sich der Kursverlauf verändert, lässt sich der Förderfall in der Regel mit dem zuständigen Amt klären.
- Die Rückzahlung beginnt nach dem festgelegten Förderverlauf.
Muss man Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Ja, man muss Aufstiegs-BAföG zurückzahlen, allerdings nur den Teil, der als Darlehen genutzt wird. Der Zuschuss zum Meisterkurs bleibt Zuschuss. Rückzahlungsrelevant ist nur der Kreditanteil.
Beispiel mit 7.000 Euro Kursgebühr: Liegt die Summe aus Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für die Meister-Weiterbildung bei 7.000 Euro, sind 3.500 Euro Zuschuss. Die übrigen 3.500 Euro können über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanziert werden.
Was ändert sich nach bestandener Meisterprüfung?
Nach bestandener Prüfung kann sich der rückzahlungspflichtige Restbetrag reduzieren, denn wer die Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließt, kann für den förderfähigen Darlehensteil einen Erlass beantragen.
Beispiel: Laufen bei 7.000 Euro Kurs- und Prüfungsgebühren 3.500 Euro als Darlehen, kann sich dieser Betrag nach bestandener Prüfung auf Antrag um die Hälfte reduzieren.
Was passiert mit dem Aufstiegs-BAföG, wenn sich der Kursverlauf verändert?
Auch wenn sich der Kursverlauf einmal verändert, lässt sich der Förderfall in der Regel sauber mit dem zuständigen Amt klären. Hierbei wird stets der Einzelfall betrachtet. Wichtiger ist aber die Frage davor: Welches Modell lässt sich im echten Alltag gut durchhalten, dass der geplante Kursverlaufreibungslos absolviert werden kann?
Beispiel aus der Praxis: Wer im Schichtdienst arbeitet, pendelt oder familiär stark eingebunden ist, fährt mit der Meisterschule in Teilzeit gut. Bei FAIN haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, den Meister online zu machen. Das nimmt Druck aus dem Alltag und macht es wahrscheinlicher, dass der Kurs stabil bis zur Prüfung absolviert wird.
Muss man das Aufstiegs-BAföG auch bei nicht bestandener Prüfung zurückzahlen?
Eine nicht bestandene Prüfung bedeutet nicht, dass plötzlich alles zurückgezahlt werden muss. Beim Zurückzahlen des Aufstiegs-BAföG ist der entscheidende Punkt, dass ein möglicher Erlass an die bestandene Prüfung gekoppelt ist. Der Zuschussanteil, um den Meister zu finanzieren bleibt davongetrennt zu betrachten.
Beispiel: Bei 7.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bleiben die 3.500 Euro Zuschuss Zuschuss. Der Unterschied liegt im Darlehensteil: Bei bestandener Prüfung kann er sich reduzieren, bei nicht bestandener Prüfung zunächst nicht. Die sinnvollere Perspektive ist deshalb nicht Sorge, sondern einegute Vorbereitung mit einem Format, das verlässlich funktioniert.
Wann muss man Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Das Meister-BAföG müssen Sie nicht sofort zurückzahlen, d. h. weder im Laufe des Meisterkurses, noch nach sofortiger Anmeldung. Die Rückzahlung beginnt erst nach dem vorgesehenen Förderverlauf.
Beispiel: Wird für die Kursgebühren ein Darlehen genutzt, entsteht nicht mitten im Unterricht sofort eine monatliche Rate. Erst später müssen Sie das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen.
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FAQ zum Thema Aufstiegs-BAföG zurückzahlen
Muss man Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Ja, Aufstiegs-BAföG muss zurückgezahlt werden, allerdings ist nur der Darlehensteil rückzahlungsrelevant und nicht der Zuschuss.
Muss man Meister-BAföG zurückzahlen?
Der heute offizielle Begriff ist Aufstiegs-BAföG, die Logik beim Zurückzahlen bleibt aber dieselbe. Rückgezahlt wird der Darlehensteil, nicht der Zuschussanteil.
Muss man nach bestandener Prüfung weniger Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Ja, oft muss man nach bestandener Prüfung weniger Aufstiegs-BAföG zurückzahlen. Wer die Prüfung besteht, kann den rückzahlungspflichtigen Darlehensteil halbieren.
Was gilt bei einer nicht bestandenen Prüfung?
Bei einer nicht bestandenen Prüfung bleibt der Zuschuss ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, allerdings iost ein möglicher Erlass auf den Darlehensteil an eine bestandene Prüfung gekoppelt.
Was passiert mit dem Aufstiegs-BAföG, wenn sich der Kursverlauf ändert?
Dann sollte der Fall früh mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden. Gleichzeitig lohnt sich von Anfang an ein Kursmodell, das realistisch zum Alltag passt.
Wann beginne ich mit dem Zurückzahlen des Aufstiegs-BAföG?
Nicht sofort nach Kursbeginn. Maßgeblich beim Zurückzahlen des Aufstiegs-BAföG ist der vorgesehene Rückzahlungsplan nach dem Förderverlauf