Meister nach der Bundeswehr: BFD & BAföG

Sie arbeiten bei der Bundeswehr oder stehen kurz vor dem Ende Ihrer Dienstzeit und möchten sich beruflich weiterentwickeln? Eine Weiterbildung zum Meister kann Ihnen neue Karriereperspektiven eröffnen, beispielsweise in der Industrie, Logistik oder Sicherheitswirtschaft.

Das gilt für Soldatinnen und Soldaten ebenso wie für zivile Beschäftigte der Bundeswehr, sofern die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Für die Finanzierung kommen je nach persönlicher Situation der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) oder das Aufstiegs-BAföG infrage.

Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie Sie sich bei FAIN auf die Meisterprüfung vorbereiten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Meister nach der Bundeswehr: Eine Weiterbildung ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen IHK-Prüfung erfüllen.
  • Berufserfahrung: Auch fachlich einschlägige Tätigkeiten aus der Bundeswehrzeit können berücksichtigt werden.
  • Finanzielle Förderung: Je nach Anspruch kommen eine BFD-Förderung oder Aufstiegs-BAföG infrage.
  • Weiterbildung bei FAIN: Meistervorbereitung in etwa vier Monaten Vollzeit oder 24 Monaten Teilzeit, jeweils auch als Live-Online-Unterricht.

Wer kann nach der Bundeswehr einen Meister machen?

Grundsätzlich können sowohl ehemalige Bundeswehrangehörige als auch Personen, die aktuell bei der Bundeswehr beschäftigt sind, eine Meisterweiterbildung absolvieren.

Voraussetzung ist, dass sie die Zulassungsbedingungen der jeweiligen IHK-Fortbildungsprüfung erfüllen.

Dabei können eine abgeschlossene Berufsausbildung und fachlich einschlägige Berufserfahrung relevant sein. Auch Tätigkeiten während der Bundeswehrzeit können berücksichtigt werden, wenn sie den Anforderungen der angestrebten Meisterqualifikation entsprechen.

Bei FAIN stehen beispielsweise folgende Weiterbildungen zur Auswahl:

Beruflicher HintergrundMögliche Meisterweiterbildung
Technische InstandhaltungIndustriemeister Metall oder Mechatronik
Elektrotechnische TätigkeitenIndustriemeister Elektrotechnik
Materialbewirtschaftung und LagerorganisationLogistikmeister
Transport und FuhrparkMeister für Kraftverkehr
Sicherheitsbezogene TätigkeitenMeister für Schutz und Sicherheit


Die genannten Tätigkeitsbereiche bieten mögliche fachliche Anknüpfungspunkte. Sie begründen jedoch keinen automatischen Anspruch auf Prüfungszulassung.

Wichtig: Die reine Zugehörigkeit zur Bundeswehr reicht für eine Meisterprüfung nicht aus. Ob Ihre beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen anerkannt werden, entscheidet die zuständige IHK.

Welche Förderung gibt es für eine Meisterweiterbildung nach der Bundeswehr?

Für eine Meisterweiterbildung kommen insbesondere zwei Förderwege infrage: die Berufsförderung durch den BFD und das staatliche Aufstiegs-BAföG.

Meisterweiterbildung über den Berufsförderungsdienst (BFD)

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt berechtigte Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch externe Weiterbildungen zum Meister finanziell gefördert werden.

Ein Anspruch auf Leistungen des BFD besteht insbesondere für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Für freiwillig Wehrdienst Leistende gelten eingeschränkte Fördermöglichkeiten. Zivile Beschäftigte der Bundeswehr haben aufgrund ihrer zivilen Beschäftigung grundsätzlich keinen entsprechenden BFD-Anspruch.

Ob und in welchem Umfang eine Meisterweiterbildung gefördert wird, hängt von den individuellen Förderansprüchen und der Entscheidung des BFD ab.

Klären Sie die Fördermöglichkeiten vor einer verbindlichen Lehrgangsanmeldung mit Ihrem zuständigen BFD-Berater.

Aufstiegs-BAföG als alternative Fördermöglichkeit

Wenn Sie keine BFD-Förderung erhalten oder keinen entsprechenden Anspruch haben, kann das Aufstiegs-BAföGeine Alternative sein.

Diese staatliche Förderung steht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auch ehemaligen Bundeswehrangehörigen und zivilen Beschäftigten offen.

Nach den derzeit geltenden Regelungen umfasst sie:

  • 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
  • KfW-Darlehen zur Finanzierung des verbleibenden förderfähigen Betrags.
  • 50 % Darlehenserlass auf den noch nicht fälligen Darlehensbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach bestandener Prüfung und auf Antrag.

Eine Förderung ist grundsätzlich sowohl bei geeigneten Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen möglich.

Erhalten Sie bereits BFD-Leistungen für denselben Förderzweck, werden diese bei der Berechnung des Aufstiegs-BAföG berücksichtigt. Die Förderungen können deshalb nicht uneingeschränkt kombiniert werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Meister-BAföG: Voraussetzungen, Förderhöhe und Antrag.

Meister bei FAIN machen: Vollzeit oder berufsbegleitend

Bei der FAIN Bildungs-GmbH können Sie sich in Vollzeit oder Teilzeit auf die IHK-Meisterprüfung vorbereiten.

KursmodellDauer
Vollzeitca. 4 Monate
Teilzeit, in der Regel berufsbegleitendca. 24 Monate


Wer sich nach der Bundeswehr zunächst vollständig auf seine Weiterbildung konzentrieren möchte, findet weitere Informationen zur Meisterschule in Vollzeit.

Wenn Sie bereits berufstätig sind oder andere Verpflichtungen haben, können Sie sich über unsere Meisterschule in Teilzeit informieren. Wie sich die Weiterbildung mit Ihrer Beschäftigung vereinbaren lässt, erklären wir außerdem auf unserer Seite zum berufsbegleitenden Meister.

Beide Zeitmodelle bietet FAIN auch im Live-Online-Unterricht an.

Dabei nehmen Sie zu festen Unterrichtszeiten von zu Hause aus am virtuellen Klassenzimmer teil. Erfahrene Dozenten unterrichten live, beantworten Fragen und begleiten die Prüfungsvorbereitung.

Sie sparen sich die regelmäßigen Anfahrtswege und können ortsunabhängig lernen. Das kann besonders praktisch sein, wenn sich Ihr Wohn- oder Arbeitsort nach der Bundeswehrzeit noch verändert.

SOLDATA: Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Bundeswehr entdecken

Die SOLDATA ist eine virtuelle Karriere- und Bildungsmesse, die sich insbesondere an aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten richtet.

Dort können sich Besucher über Arbeitgeber, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Weiterbildungen für die Zeit nach der Bundeswehr informieren.

Auch die Meisterweiterbildung kann für Interessenten der SOLDATA ein möglicher Karriereweg sein.

Wer beispielsweise nach einer technischen Tätigkeit bei der Bundeswehr Führungsaufgaben in der Industrie übernehmen möchte, kann prüfen, ob ein entsprechender Meisterabschluss zu seinen beruflichen Qualifikationen passt.

Für die weitere Planung sollten zunächst die IHK-Zulassung und anschließend die Finanzierung geklärt werden.

Jetzt über Ihre Meisterweiterbildung informieren

Sie möchten sich während oder nach Ihrer Bundeswehrzeit beruflich weiterqualifizieren und prüfen, welcher Meisterabschluss zu Ihnen passt?

Die Bildungsberater der FAIN informieren Sie über passende Fachrichtungen, Kursmodelle, Unterrichtszeiten und mögliche Förderungen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Häufig gestellte Fragen zur Meisterweiterbildung nach der Bundeswehr

Kann jeder Bundeswehrangehörige einen Meister machen?

Nein. Für eine Meisterweiterbildung müssen die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen IHK-Prüfung erfüllt sein. Dazu können eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufspraxis gehören. Die reine Zugehörigkeit zur Bundeswehr reicht dafür nicht aus.

Können auch zivile Beschäftigte der Bundeswehr ihren Meister machen?

Ja, auch zivile Beschäftigte der Bundeswehr können eine Meisterweiterbildung absolvieren, sofern sie die erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen. Ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige IHK.

Wird Berufserfahrung aus der Bundeswehr für den Meister anerkannt?

Berufserfahrung aus der Bundeswehr kann bei der IHK-Zulassung berücksichtigt werden, wenn die ausgeübten Tätigkeiten fachlich zur angestrebten Meisterqualifikation passen. Entscheidend sind die tatsächlichen Aufgaben und deren Nachweis. Die zuständige IHK prüft dies individuell.

Kann der BFD meinen Meister finanzieren?

Ja, der Berufsförderungsdienst kann eine Meisterweiterbildung für anspruchsberechtigte Soldatinnen und Soldaten unter bestimmten Voraussetzungen finanziell fördern. Die mögliche Kostenübernahme hängt von den individuellen Förderansprüchen und der Entscheidung des BFD ab.

Kann ich als Bundeswehrangehöriger Aufstiegs-BAföG bekommen?

Ja, Aufstiegs-BAföG kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auch für Bundeswehrangehörige und ehemalige Beschäftigte infrage kommen. Eine bereits gewährte BFD-Förderung für denselben Zweck wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Wie lange dauert die Meisterweiterbildung bei FAIN?

Bei der FAIN dauert die Vorbereitung auf die IHK-Meisterprüfung in der Regel etwa vier Monate in Vollzeit oder 24 Monate in Teilzeit. Beide Zeitmodelle werden auch als Live-Online-Unterricht angeboten. Die konkreten Unterrichtszeiten richten sich nach der jeweiligen Fachrichtung.