Vorteile von Weiterbildungen für Unternehmen | FAIN.de

In einer Zeit in der Fachkräfte Mangelware sind, wodurch es schwierig ist freie Posten mit externem Personal zu besetzen, lohnt es sich in die Ausbildung der Mitarbeiter zu investieren. Dies bindet Mitarbeiter stärker an das Unternehmen, denn sie haben die Chance sich innerbetrieblich weiterzuentwickeln. Vorteile hat eine Weiterbildung auch für Unternehmen in steuerlicher Hinsicht. Denn zum Teil kann sich die Investition in Mitarbeiter lohnen, auch wenn es keine gesonderte steuerliche Behandlung für die Fortbildung von Mitarbeitern gibt.

Wer ist Rechnungsempfänger?

Fortbildungen werden von Mitarbeitern gerne genutzt und vor allem Angestellte nutzen diese Möglichkeiten. Aber auch in anderen Bereichen ist eine Weiterbildung wichtig, denn auch im Handwerk, in der Metall verarbeitenden Branche oder auch als Industriemeister Elektrotechnik IHK gibt es Neuerungen, die den Mitarbeitern bei der Arbeit helfen können. Wenn bei einer Weiterbildung eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgen soll, stellt sich die Frage, auf wen die Rechnung ausgestellt werden soll. Grundsätzlich ist es für die betriebliche Abrechnung nicht relevant, wer der Rechnungsnehmer ist, sondern für wen die Kosten später tatsächlich entstanden sind. Theoretisch kann bei einer Weiterbildung eine Kostenübernahme erfolgen, wenn diese bereits vom Arbeitnehmer selbst bezahlt wurde. In diesem Fall werden die Kosten dem Arbeitgeber einfach vom Unternehmen erstattet. Der Arbeitnehmer muss hier allerdings steuerliche Aspekte beachten, da dies für ihn einen zusätzlichen Verdienst darstellen kann, wodurch möglicherweise auch höhere Abgaben fällig sind.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Vorteile hat eine Weiterbildung für Unternehmen nur dann, wenn der Arbeitnehmer sein neu erworbenes Wissen in seine Arbeit einfließen kann. Im Hinblick auf steuerliche Aspekte gilt dies ebenso, da die Fortbildung im überwiegenden betrieblichen Interesse sein muss. Besucht ein Arbeitnehmer einen Sprachkurs, ist jedoch für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine Fremdsprache nicht erforderlich, dann gibt es keine steuerlichen Vorteile dieser Weiterbildung für Unternehmen. Anders verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter regelmäßig Aufträge im Ausland abwickeln muss oder ein zweiter Standort im Ausland eröffnet wurde, wo eine Fremdsprache für einen reibungslosen Ablauf erforderlich ist.

Fortbildung in der Freizeit oder während der Arbeitszeit?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wann Mitarbeiter einer Weiterbildung nachgehen können. Es sind betriebliche Schulungen verfügbar, in denen beispielsweise die neuesten technischen Neuerungen der Branche vermittelt werden. Für manche Branchen sind solche Fortbildungen sogar verpflichtend, da anderenfalls keine qualitative Arbeit geleistet werden kann. Hinzu kommen unterschiedliche Schulungen, die nur indirekt mit der Arbeit zu tun haben, wie die Sicherheit im Unternehmen. In der Regel finden solche Schulungen während der Arbeitszeit statt oder gelten sogar als Arbeitszeit. Daneben gibt es noch Optionen zur Weiterbildung innerhalb der Freizeit, hier bietet Ihnen der FAIN die Möglichkeit zu Live-Online Fort- und Weiterbildungen. In der Regel handelt es sich dann um aufwendigere Weiterbildungsmaßnahmen wie berufsbegleitende Studien oder Lehrgänge. Erfolgt für die Weiterbildung eine Kostenübernahme durch das Unternehmen, ist es irrelevant, wann die Weiterbildung stattfindet. Sie muss lediglich den Zweck haben, dass sie später eine zusätzliche Qualifikation für den Mitarbeiter darstellt, die er auch in seinem Beruf einsetzen kann oder die zu einem beruflichen Aufstieg führen kann.

Staatliche Förderungen nutzen

Es gibt lediglich indirekte steuerliche Vorteile bei der Weiterbildung für Unternehmen, weshalb es sinnvoll ist, dass Mitarbeiter auch staatliche Förderungen nutzen. Dies bringt Vorteile bei der Weiterbildung für Unternehmen, da dem Betrieb deutlich geringere Kosten anfallen. Es kann allerdings sein, dass ein Mitarbeiter für einige Stunden in der Woche ausfällt. Inwiefern sich dies auf das Gehalt auswirkt, müssen Unternehmen und Mitarbeiter im Einzelfall klären. Es macht aber aus steuerlicher Sicht auch für Mitarbeiter Sinn die Gehälter zu reduzieren, da anderenfalls das Risiko besteht, dass sie in höhere Steuerklassen fallen. An staatlichen Förderprogrammen gibt es beispielsweise die Bildungsprämie oder den Bildungsgutschein. Für alle Programme und Förderungen gibt es jedoch immer Richtlinien, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Finanzierung?

Gibt es für eine Weiterbildung eine Kostenübernahme, dann spielt auch die Form der Finanzierung eine Rolle. Vorteile bei der Weiterbildung für Unternehmen gibt es bei der Übernahme von direkten Kosten in Form von absetzbaren Ausgaben. Hier ist die Voraussetzung, dass die Weiterbildungsmaßnahme betrieblich relevant sein muss. Eine Finanzierung einer Weiterbildung kann auch in Form einer Lohnerhöhung erfolgen. Hier ist jedoch wiederum der Arbeitnehmer gefragt, da er oft nur einen geringen Teil der Kosten für die Weiterbildung absetzen kann. Lohnerhöhungen können darüber hinaus Probleme in Form von höheren Lohnnebenkosten verursachen. Dies gilt auch für das Unternehmen selbst, die höhere Lohnnebenkosten abführen müssten. Für eine Weiterbildung kann eine Kostenübernahme auch in Form eines Darlehens durch den Unternehmer erfolgen. In diesem Fall sind es wiederum betriebliche Ausgaben.

Können Selbstständige Fortbildungskosten absetzen?

Selbstständige Unternehmer haben ebenfalls Vorteile, wenn bei der Weiterbildung eine Kostenübernahme erfolgt. Zwar müssen diese als ihr eigener Arbeitgeber und gleichzeitig Arbeitnehmer selbst die Kosten tragen, allerdings können diese Kosten dem Gewinn gegenüber gestellt werden. Weiterbildungskosten werden als normale betriebliche Ausgaben deklariert, müssen jedoch auch zwingend mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben.

Steuerfreiheit vorab bestätigen lassen

Wer steuerliche Vorteile bei der Weiterbildung für Unternehmen nutzen möchte, der sollte dies in jedem Fall vorab mit dem zuständigen Finanzamt oder dem Steuerberater klären. Erst dann sollte dem Mitarbeiter grünes Licht für die Weiterbildungsmaßnahme gegeben werden, damit es zu keinen unangenehmen finanziellen Überraschungen kommt.