Grund der Anmeldung (Motivation), z.B. vom Arbeitgeber gewünscht oder eigenes Interesse?
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Haben Sie einen Ausbilderschein absolviert?
I. Zulassungsvoraussetzung (IHK Prüfung)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Wie viele Jahre Berufserfahrung (ohne Ausbildung) haben Sie?
Zulassungsvoraussetzung gemäß Modulübersicht: Die Entscheidung zur Zulassung des Teilnehmenden zur Prüfung liegt bei der IHK-Geschäftsstelle.
Prüfungsanmeldung: erfolgt über den Teilnehmenden, selbstständig bei der zuständigen IHK Reihenfolge bei Anfrage der zuständigen IHK zur Prüfungsanmeldung: 1. Wohnort 2. Arbeitsort 3. Standort des Bildungsträgers (immer Darmstadt)
II. Ziel und Inhalte
Ziel der Maßnahme: Weiterbildung zur Führungskraft
Prüfungen: in der Regel; AEVO: 1 x Multiple-Choice und 1 x praktische Prüfung, Grundlegende Qualifikation: 1 x schriftlich Freitext und Handlungsspezifische Qualifikation: 1 x schriftlich Freitext und 1x mündlich (Fachgespräch)
Besonderheit bei Meister für Kraftverkehr: Der Teilnehmende hat Anwesenheitspflicht im Modul NTG, da dies im Fachbereich Fuhrparktechnik, Rahmenplanpunkt 1.7 der Handlungsspezifische Qualifikation geprüft wird.
Besonderheit bei Meister für Schutz und Sicherheit: der Teilnehmende hat Anwesenheitspflicht im Modul MIKP, da dies im Fachbereich Schutz und Sicherheit unter Rahmenplanpunkt 4 und in Organisation unter Rahmenplanpunkt 6 geprüft wird.
Deutschen Qualifikationsrahmen: der Meister steht auf der Stufe 6
Schwerpunkte/Wahlpflichtqualifikation: Der Teilnehmende wurde darüber aufgeklärt, dass wir folgende Schwerpunkte anbieten: • Industriemeister Elektrotechnik > Automatisierungs- und Informationstechnik; • Industriemeister Kunststoff und Kautschuk > Verarbeitungstechnik; • Industriemeister Chemie und Pharmazie > Betriebscontrolling
III. Organisatorische Aspekte
Dauer des Lehrgangs: Vollzeit Variante, ca. 4 Monate / Teilzeit Variante, ca. 24 Monate. Start- und Enddatum → Eingangsbestätigung zur Anmeldung
Unterrichtszeiten: Der Unterricht kann entsprechend der jeweiligen Unterrichtseinheiten, im Zeitraum von 08:30 bis 21:30 Uhr stattfinden.
Unterrichtstage: der jeweilige Unterricht kann im Zeitraum von Montag bis Samstag stattfinden.
Unterrichtseinheiten: Geplante Unterrichtstage können bis zu zehn Unterrichtseinheiten beinhalten.
Fachbereich: zur dementsprechenden Meistergattung, findet immer samstags und in Live-Online statt Immer zum Beginn oder zum Ende der handlungsspezifischen Qualifikation → siehe Online-Lehrplan
Lehrgangsort/-raum: kann innerhalb des Lehrgangs variieren. Bei Präsenz-Lehrgängen findet der Fachbereich und die Kompakttage immer in Live-Online statt.
Ferien: einheitliche FAIN-Ferien, eine Übersicht ist auf der Community-Plattform im FAQ-Bereich hinterlegt
Gleichheit der Meister: Unterricht mit unterschiedlichen Meistern, da Überschneidung der IHK Rahmenpläne
Lehrgangsgröße: ca. 40 Teilnehmende
Statistischer Wert: ca. 4-7% des Unterrichts werden ausfallen
Puffertage: Freie Tage an regulären Unterrichtstagen, die nicht im Ferienkalender stehen bitte nicht verplanen, da diese als Puffertag genutzt werden können, z.B.: Modell TZ Samstag, zwischendurch ist ein Samstag nicht mit einem Modul belegt.
Anwesenheitspflicht: BAföG-geförderte Teilnehmende dürfen nicht öfter als 25% pro Maßnahme Abschnitt fehlen, ansonsten ist die Förderung gefährdet.
Erfassung der Anwesenheit: wird innerhalb von 14 Tagen vom Dozenten im Online-Klassenbuch hinterlegt
Formblatt F: Das BAföG-Amt fordert in regelmäßigen Abständen, sowie zum Lehrgangsende ein Formblatt F an, in dem die Teilnahme durch die FAIN bestätigt werden muss. Das Formblatt F wird, nach Bekanntgabe der Frist durch den Teilnehmenden, bis zur genannten Frist, von FAIN an die zuständige BAföG-Stelle gemeldet. Der Formblatt F Vordruck wird hierzu nicht benötigt. Die Teilnehmenden erhalten eine E-Mail, mit der Information über den Versand des Formblatts F.
Fehlzeiten: Der Grund und die Dauer der Fehlzeit müssen nicht an die FAIN weitergegeben werden. Bei einer BAföG-Förderung ist es jedoch die Verantwortung den Teilnehmenden, das zuständige BAföG-Amt über Fehlzeiten zu informieren. Das Amt entscheidet anschließend über die endgültige Bewertung der Fehlzeit und gegebenenfalls über die Notwendigkeit der Vorlage von Nachweisen.
IV. Lern- und Lehrmethode
Selbststudienphase: selbstständiges aneignen des geforderten Lernstoffs u.a. mit Hilfe von Fachliteratur usw.; Empfehlung: bei VZ: 4-5 Std./Tag und bei TZ: 5,5 Std./Wo.
Kompakttage (nur in Teilzeitlehrgängen): innerhalb des Lehrgangs 2 x an 4 Tagen Blockunterricht, immer unterhalb der Woche, immer in Live Online. Die Kompakttage dienen zur Reflektion der Selbststudienphase. Die Auswahl der Module erfolgt nach Erfahrungswerten und ist nachträglich nicht anpassbar.
VFG (Vorbereitung auf das Fachgespräch): Teilzeit-Modell: Anwesenheitspflicht innerhalb der Kompakttage HQ; Vollzeit-Modell: keine Anwesenheitspflicht 1 Samstag nach dem Modul PERS
Bildungsurlaub: Sollte der Teilnehmende für die Weiterbildung Bildungsurlaub beantragen wollen, muss er sich nach Lehrgangsstart mit uns in Verbindung setzen. Wir werden im Nachgang die jeweilige Zertifizierungsgrundlage des individuellen Lehrgangs prüfen.
Lerngruppen: Steigerung der Motivation = höhere Effizienz; bei Defiziten z.B. in den Modulen NTG und BWL empfehlen wir einen Nachhilfelehrer zur Selbststudienphase
Wechselmodule (nur in Teilzeitlehrgängen): wechseln teilweise die Module im 2-Wochen-Takt (z.B.: BWL-BWL-ZIB-ZIB-…)
Didaktik und Methodik der Vorlesungen: freie Gestaltung der Dozenten – u.a. Mitschrift, Gruppen- und Einzelarbeiten, Vorlesung, etc.
Evaluation der Dozenten: Die Teilnehmenden sind aus Qualitätsgründen angehalten die Dozenten zu bewerten. Dozentenbewertung: nicht alle Dozenten werden von den Teilnehmenden als gleich gut empfunden.
IHK-Rahmenplan: Wir empfehlen allen Teilnehmenden sich den IHK-Rahmenplan zu kaufen und sich selbständig mit den Unterrichtsinhalten und den IHK-Prüfungsmodalitäten zu beschäftigen (zugelassene Hilfsmittelliste usw.).
Literaturempfehlung: diese kann helfen, die relevanten Inhalte in der Selbststudienphase aufzuarbeiten. Die Literatur aus der Empfehlung wird nicht zwingend im Unterricht verwendet.
Unterschied VZ-TZ: VZ: Lernintensiver, hoher Prüfungsdruck, kürzere Laufzeit; TZ: Mehr Zeit zum Lernen, geringerer Prüfungsdruck, längere Laufzeit
Bestehens Quote: Der Abschluss befindet sich auf dem Bachelor-Niveau, somit ist die Selbststudienphase und die selbständige Recherche für die Weiterbildung unabdingbar. Einige Teilnehmende fallen bei den Prüfungen durch und müssen diese wiederholen.
Präsens-Lehrgänge: W-LAN ist in den Schulungsräumen nicht vorhanden
Technische Probleme: Erfahrungsgemäß können technische Probleme auftreten z. B. Netzbetreiber Verteilerbox, Anwenderfehler, höhere Gewalt. Verpasster Unterricht ist eigenständig durch den Teilnehmenden nachzuholen.
Unterrichtszugriff: über Smartphone oder Tablett nur eingeschränkt möglich und wird daher nicht empfohlen
Webcam: Um den Unterricht für alle persönlicher zu gestalten und den gegenseitigen Respekt zu fördern, empfehlen wir während des Live-Online Unterrichts das Einschalten der Webcam. Es erleichtert den Austausch und die Interaktion. Darüber hinaus können die Dozenten besser auf die Reaktionen und das Engagement der Teilnehmenden eingehen. Insgesamt trägt das Aktivieren der Webcam dazu bei, die Veranstaltung lebendiger, interaktiver und für alle angenehmer zu gestalten.
VI. Aufzeichnung bei Live-Online
Unterrichtsaufnahmen: Der Live-Online Unterricht wird in der Regel aufgezeichnet. Die Aufzeichnung muss manuell durch den Dozenten gestartet werden, d.h. die Teilnehmenden sind verpflichtet den Dozenten darauf hinzuweisen die Aufzeichnung zu starten.
Verfügbarkeit der Aufzeichnungen: diese werden nach Lehrgangsende noch weitere 12 Monate aufbewahrt
BAföG-geförderte Teilnehmende: Das Anschauen der Aufnahmen hebt eine Anwesenheitspflicht vom Unterricht nicht auf.
Eigene Aufzeichnung und Verbreitung: Die eigene Unterrichtsaufnahme sowie Verbreitung sind strengstens untersagt.
VII. Finanzielle Aspekte
Kosten: Lehrgangskosten und IHK-Modalitäten (Prüfungsgebühren)
Finanzielle Förderungen: Aufstiegs-BAföG, Maßnahmeabschnitte welche bereits beendet sind können im Nachgang nicht mehr gefördert werden
IHK-Prüfungsgebühren: können stark variieren, über die genauen Kosten müssen sich die Teilnehmenden selbstständig bei ihrer zuständigen IHK informieren. Die IHK-Prüfungsgebühren werden direkt an die teilnehmende Person berechnet. Der Teilnehmende muss daher sicherstellen, dass bei seiner Prüfungsanmeldung seine persönlichen Rechnungsdaten korrekt angegeben sind.
Bearbeitungszeit des BAföG-Antrag: Falls die Bearbeitungszeit des zuständigen BAföG-Amtes länger dauert, kann die geforderte Summe auch, nach Rücksprache mit unserem Rechnungswesen in Raten gezahlt werden. Sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, müssen die Zahlungen bis zum Lehrgangsende abgeschlossen sein.
Information Arbeitslosengeld: Bezieht der Teilnehmende Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II), besteht in der Regel kein Anspruch auf Unterhalts-BAföG (zur Sicherung des Lebensunterhalts). Der Teilnehmende kann ggf. für die Lehrgangsgebühren Aufstiegs-BAföG erhalten.
Steuervorteile: Der Teilnehmende muss die absetzbaren Posten mit seinem Steuerberater besprechen.
Zahlungsmodalitäten: BAföG-Ämter/KfW Bank zahlen in Regel in Teilbeträgen aus, der Teilnehmende ist verpflichtet der FAIN den BAföG-Bescheid per Mail zukommen zu lassen, ansonsten hat das Zahlungsziel auf der Rechnung Gültigkeit.
Insolvenzverfahren: Teilnehmende die sich in der Insolvenz befinden, müssen sich mit ihrem zuständigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um die Pfändung des Aufstiegs-BAföG zu verhindern.
VIII. Anmeldung
Beratungsprotokoll (besprochen und von dem Teilnehmenden bestätigt?)
Seminar- und Hausordnung (besprochen und von dem Teilnehmenden bestätigt?)
Anmeldeformular (besprochen und von dem Teilnehmenden bestätigt?)
AGB, Verbraucherinformationen und Widerrufsformular (Anhang in der Eingangsbestätigung der Anmeldung)
Lesebestätigung der Anmeldebestätigung (muss vom Teilnehmenden nach Eingang bestätigt werden)
Reaktions-, Bearbeitungszeit bei Anfragen/Anliegen (in der Regel ca. 48 Stunden)
Erreichbarkeit der FAIN: Mo. bis Do. 08:00 bis 18:30 Uhr und Fr. 08:00 bis 17:00 Uhr
IX. Bewertung und Empfehlung
Gesprächsbeurteilung: War die Beratung so, wie Sie sie sich vorgestellt haben?